Die Arbeitsverwaltung hat u. a. folgende Aufgaben:

  • Zuweisung der Gefangenen zur Arbeit in die unterschiedlichen Betriebe
  • Abrechnung der Gefangenenlöhne
  • Bearbeitung von beruflicher Aus- oder Weiterbildung
  • Annahme von externen Aufträgen für die Eigenbetriebe Schreinerei und Garten
  • Einteilung der Gefangenen zur Außenbeschäftigung
  • Abrechnung von Auftragsarbeiten
Beschäftigung außerhalb der Justizvollzugsanstalt

Durch Vermittlung der Anstalt können Inhaftierte auch außerhalb der Anstalt in Unternehmerbetrieben mit unterschiedlichen Handwerks-, Montage-, Lager- oder Hilfstätigkeiten beschäftigt werden.
Hierbei ist der Einsatz unter Industriebedingungen (Mehrschichtbetrieb, Leistungslohn pp.) gewünscht und möglich.

 

Ansprechpartner
Frau Schneider
Tel.: 02722 920-2271

Mit dem folgenden Merkblatt informieren wir Sie über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung, sowie die Verwendung Ihrer personenbezogener Daten

Freies Beschäftigungsverhältnis (FB)

Zur Arbeitsverwaltung gehört ebenfalls die FB-Abteilung. Diese ist für die Gefangene zuständig, die einer Arbeit außerhalb der Anstalt im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses gemäß § 31 Abs. 1 StVollzG NRW oder einer Selbstbeschäftigung gemäß § 39 Abs. 2 StVollzG NRW nachgehen.

Zu den wichtigsten Aufgaben der FB-Abteilung gehören:

  • Prüfung der Unternehmen außerhalb der Anstalt, die Gefangene beschäftigen
  • Prüfung der Eignung von Gefangenen für ein freies Beschäftigungsverhältnis
  • Prüfung der Voraussetzungen einer Selbstbeschäftigung
  • regelmäßige Kontrolle der o. g. Unternehmen und der dort beschäftigten Gefangenen

Ansprechpartner
Herr Fischbach
Tel.: 02722 920-2429