Die Arbeitsverwaltung hat u. a. folgende Aufgaben:
- Zuweisung der Gefangenen zur Arbeit in die unterschiedlichen Betriebe
- Abrechnung der Gefangenenlöhne
- Bearbeitung von beruflicher Aus- oder Weiterbildung
- Annahme von externen Aufträgen für die Eigenbetriebe Schreinerei und Garten
- Einteilung der Gefangenen zur Außenbeschäftigung
- Abrechnung von Auftragsarbeiten
Beschäftigung außerhalb der Justizvollzugsanstalt
Durch Vermittlung der Anstalt können Inhaftierte auch außerhalb der Anstalt in Unternehmerbetrieben mit unterschiedlichen Handwerks-, Montage-, Lager- oder Hilfstätigkeiten beschäftigt werden.
Hierbei ist der Einsatz unter Industriebedingungen (Mehrschichtbetrieb, Leistungslohn pp.) gewünscht und möglich.
Ansprechpartner
Frau Schneider
Tel.: 02722 920-2271
Mit dem folgenden Merkblatt informieren wir Sie über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung, sowie die Verwendung Ihrer personenbezogener Daten
Zur Arbeitsverwaltung gehört ebenfalls die FB-Abteilung. Diese ist für die Gefangene zuständig, die einer Arbeit außerhalb der Anstalt im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses gemäß § 31 Abs. 1 StVollzG NRW oder einer Selbstbeschäftigung gemäß § 39 Abs. 2 StVollzG NRW nachgehen.
Zu den wichtigsten Aufgaben der FB-Abteilung gehören:
- Prüfung der Unternehmen außerhalb der Anstalt, die Gefangene beschäftigen
- Prüfung der Eignung von Gefangenen für ein freies Beschäftigungsverhältnis
- Prüfung der Voraussetzungen einer Selbstbeschäftigung
- regelmäßige Kontrolle der o. g. Unternehmen und der dort beschäftigten Gefangenen
Ansprechpartner
Herr Fischbach
Tel.: 02722 920-2429
