Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Besuchsregelung unserer Anstalt.
geschlossener Vollzug
Sie haben zwei mal monatlich Gelegenheit, Ihren inhaftierten Angehörigen für die Dauer von jeweils einer Stunde zu besuchen. Zugelassen sind zwei erwachsene Personen mit einem Kind, oder eine erwachsende Person mit zwei Kindern.
Montag: Kein Besuch
Dienstag bis Samstag: ab 08:15 Uhr – 15:30 Uhr
Sonntag: Kein Besuch
Besuchstermine werden auf telefonische oder persönliche Anfrage unter der Rufnummer 02722 920-2700 durch den Besuchsdienst in deutscher Sprache vergeben.
An welchen Feiertagen zusätzlich Besuch möglich ist entnehmen Sie bitte der gesonderten Übersicht.
Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Da Besucherkontrollen durchgeführt werden müssen, werden Besucher gebeten sich 30 Minuten vor dem Besuchsbeginn in der Anstalt einzufinden. Verspätungen verkürzen die Besuchszeit.
Befindet sich Ihr Angehöriger in Untersuchungshaft, so ist gegebenenfalls die vorherige Genehmigung durch das zuständige Gericht notwendig; bitte legen Sie auch diese vor.
Besuche werden in der Regel durch Vollzugspersonal überwacht; sie sind in deutscher Sprache durchzuführen, es sei denn, dass das zuständige Gericht eine andere Verfahrensweise ausdrücklich genehmigt hat.
Innerhalb eines Monats können Sie im Gesamtwert von maximal 40 € (Münzgeld) Tabak, Getränke und Süßigkeiten beim Besuch erwerben und verzehren oder übergeben.
Andere Sachen dürfen nicht mit in den Besuchsraum genommen werden; dies gilt insbesondere für alkoholische Getränke und sonstige berauschende Mittel.
Folgende Gegenstände können Sie für Ihren Angehörigen abgeben:
- Briefmarken im Wert von 20 €
- Telefonkarte im Wert von 15 €
- Wäschepakete für Untersuchungsgefangene
Die Entgegennahme der Gegenständen erfolgt ausschließlich bei einem Besuchstermin.
offener Vollzug
Besuch innerhalb der Anstalt
Einmal pro Wochenende, samstags oder sonntags für eine Stunde ab 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr durch Angehörige oder andere nahestehenden Personen. Zugelassen sind zwei erwachsene Personen mit einem Kind, oder eine erwachsende Person mit zwei Kindern. Der Besuch wird in den Besuchsräumen im Pfortengebäude durchgeführt.
Besuchstermine werden auf telefonische oder persönliche Anfrage unter der Rufnummer 02722 920-0 die Pforte in deutscher Sprache vergeben.
An welchen Feiertagen Besuch möglich ist entnehmen Sie bitte der gesonderten Übersicht.
Besuchsausgang
Einmal pro Woche samstags oder sonntags beziehungsweise an Feiertagen ab 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
Abholung durch Angehörige oder nahestehende Personen.
Der Besuchsausgang ist auf das Stadtgebiet Attendorn beschränkt.
Ausweispflicht:
Abholer oder Besucher müssen sich an der Pforte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Mitbringen von Sachen:
Beim Besuch dürfen Nahrungs- und Genussmittel in ungeöffneter Originalverpackung bis zu einem max. Geldwertbetrag in Höhe von 20,00 € übergeben bzw. eingebracht werden. Das Mitbringen und der Verzehr von selbst zubereiteten Speisen bzw. Speisen vom Imbiss sind nicht erlaubt. Das Einbringen von alkoholischen Getränken oder sonstigen berauschenden Mitteln sowie Mohnprodukten ist nicht gestattet. Wäsche, Briefmarken und Telefonkarten dürfen übergeben werden. Übergeben werden dürfen ebenfalls grundsätzlich zugelassene Gegenstände (Fön, 3-fach-Stecker, Tischlampe, Kaffeemaschine, Toaster, Bügeleisen, CDs/DVDS, Fernseher bis 22- Zoll-Bildschirm, Radio/CD-Geräte, Rasierer/Langhaarschneider, Wecker). Andere Gegenstände bedürfen der Genehmigung der Abteilungs- bzw. der Bereichsleitung.
Datum | Feiertag | geschlossener Vollzug | offener Vollzug | Ausgangsgewährung |
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01.01.2024 | Neujahr | Nein | Ja | Ja |
08.02.2024 | Weiberfastnacht | Ja | Nein | Nein |
12.02.2024 | Rosenmontag | Nein | Nein | Nein |
13.02.2024 | Veilchendienstag | Nein | Nein | Nein |
29.03.2024 | Karfreitag | Nein | Nein | Ja |
30.03.2024 | Karsamstag | Ja | Ja | Ja |
31.03.2024 | Ostersonntag | Nein | Nein | Ja |
01.04.2024 | Ostermontag | Nein | Ja | Ja |
01.05.2024 | Tag der Arbeit | Nein | Ja | Ja |
09.05.2024 | Christi Himmelfahrt | Nein | Nein | Ja |
18.05.2024 | Pfingstsamstag | Ja | Ja | Ja |
19.05.2024 | Pfingstsonntag | Nein | Nein | Ja |
20.05.2024 | Pfingstmontag | Nein | Ja | Ja |
30.05.2024 | Fronleichnam | Nein | Nein | Ja |
03.10.2024 | Tag der deutschen Einheit | Nein | Nein | Ja |
01.11.2024 | Allerheiligen | Nein | Nein | Ja |
24.12.2024 | Heiligabend | Nein | Nein | Nein |
25.12.2024 | 1. Weihnachtsfeiertag | Nein | Nein | Ja |
26.12.2024 | 2. Weihnachtsfeiertag | Nein | Ja | Ja |
31.12.2024 | Silvester | Nein | Nein | Nein |
01.01.2025 | Neujahr 2025 | Nein | Ja | Ja |