Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur telefonischen Erreichbarkeit von Inhaftierten in unserer Anstalt.
geschlossener Vollzug
Auf den Abteilungsfluren im geschlossenen Vollzug sind Telefone der Firma Gerdes Communications GmbH installiert. Der Gefangene kann die Einrichtung eines Kundenkontos zur Nutzung der Telefone beantragen.
Im Antragsverfahren sind die Kontaktdaten der Telefonpartner mit Anschrift und Telefonnummer zu benennen. Weiterhin sind Einverständniserklärungen seitens der beantragten Telefonpartner vorzulegen, mit welchen diese den Vorgaben, einer möglichen Überwachung der Telefonate sowie einem Validierungsanruf zur angegebenen Telefonnummer zustimmen. Zur Vereinfachung und Beschleunigung können Sie als externer Telefonpartner die erforderliche Einverständniserklärung unter nachfolgendem Link herunterladen, ausfüllen und über die auf dem Vordruck benannten Wege der JVA zusenden.
Sofern bei Gefangenen in Untersuchungshaft Beschränkungen gem. § 119 StPO vorliegen, ist ggf. ein Beschluss mit der Erlaubnis zur Telefonie bei dem zuständigen Gericht oder der zuständigen Staatsanwaltschaft zu beantragen.
Nach Genehmigung werden die Telefonnummern der zugelassenen Personen in dem Telefonsystem freigegeben. Hiernach kann der Gefangene Sie anrufen.
Der Anruf eines Gefangenen von Außen ist nicht möglich.
Das Telefonsystem basiert auf einer Telefon-/Guthabenkarte zur Abrechnung der Gesprächskosten.
Die Aufladung der Telefonkarte kann durch den Gefangenen, aber auch durch externe Dritte/Angehörige erfolgen. Die maximale Höhe des Kartenguthabens und somit der Aufladung beträgt 50 €. Die Kontoaufladung durch Externe kann unter Angabe der Kunden-Kontonummer (diese befindet sich auf der Telefonkarte des Gefangenen) direkt über die Internetseite der Firma Gerdes erfolgen (https://www.gerdescom.de/fuer-angehoerige/) oder per Überweisung (die Kontodaten sind unter der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Website zu finden oder unter Punkt 3.2. und 3.3. der Nutzungsbedingungen. Diese liegen den Gefangenen vor).
offener Vollzug
Auf den Fluren der Hafthäuser sind Telefone der Firma Gerdes Communications GmbH installiert. Die Gefangenen können die Einrichtung eines Kundenkontos beantragen und das Telefonsystem dann entsprechend mit einer Telefon-/Guthabenkarte nutzen. Die Aufladung kann durch den Gefangenen selbst, aber auch durch externe Dritte erfolgen. Intern wurde ein maximal Aufladungsbetrag in Höhe von 50€ festgelegt. Die Kontoaufladung durch Externe kann unter Angabe der Kunden-Kontonummer (diese befindet sich auf der Telefonkarte) direkt über die Internetseite der Firma Gerdes erfolgen (https://www.gerdescom.de/fuer-angehoerige/) oder per Überweisung (die Kontodaten sind unter der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Website zu finden oder unter Punkt 3.2. und 3.3. der Nutzungsbedingungen. Diese liegen den Gefangenen vor).
Hinweis: Die Gefangenen können auf den Telefonen keine Anrufe von außen empfangen, sondern nur raustelefonieren!
