Für die Einstellung als Beamtin/Beamter in den Werkdienst müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
- bestandene Meisterprüfung
- zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt
- Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
- charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht