Der Sozialdienst der JVA Attendorn ist Ansprechpartner für die persönlichen und sozialen Belange der inhaftierten Menschen. Für die Behandlung und Betreuung stehen insgesamt fünf hauptamtliche Sozialarbeiter/innen zur Verfügung.

Zu den Kernaufgaben und Schwerpunkten des Sozialdienstes zählen u. a.:

Die Unterstützung der Inhaftierten bei Haftantritt, z. B. durch Hilfestellung bei der Sicherung von Wohnraum, Krisenintervention, Kontaktaufnahme zu Angehörigen oder nahestehenden Personen zum Zwecke der Förderung von Beziehungen.

Hilfe bei der Vorbereitung der Entlassung, ggfs. in enger Zusammenarbeit mit externen Institutionen.

Die anstaltsinterne Suchtberatung bietet Hilfen für drogen-, alkohol-, medikamentenabhängige sowie substituierte Untersuchungs- und Strafgefangene an. Zusätzlich besteht das Angebot an Inhaftierte mit Suchtproblematik an Rückfallprophylaxegruppen teilzunehmen oder durch das Übergangsmanagement Sucht eine Unterstützung einzuleiten, welches im Strafvollzug beginnt und über die Haftentlassung hinaus bestehen bleibt. Zur Bearbeitung der Suchtproblematik wird im offenen wie auch im geschlossenen Vollzug spezifisch ausgerichtete Abteilungen, die die Abstinenz unterstützen sowie eine Therapievorbereitung anbieten, vorbehalten.

Im Bereich der Schuldenregulierung stehen den Inhaftierten zwei Schuldnerberater innerhalb der Anstalt zur Verfügung, welche u. a. die Inhaftierten bei der Abklärung und Regulierung von Verbindlichkeiten oder Schadenswidergutmachung, der Kontaktaufnahme zu Gläubigern oder zu Behörden im Rahmen der Erfüllung der Unterhaltspflicht oder im Bereich Schuldenprävention unterstützen. Im Rahmen des Übergangsmanagements Schulden kann hier eine Zusammenarbeit mit externen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen notwendig sein.

Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative „B5“, dem Übergangsmanagement zur beruflichen Wiedereingliederung (junger) Gefangener und Haftentlassener in NRW, steht den Inhaftierten innerhalb der JVA ein externer Mitarbeiter mit anteiligen Stellenanteil im Bereich der beruflichen Entlassungsvorbereitung zur Verfügung. „B5“ ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen Strafvollzuges und der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit mit dem Ziel der Arbeitsmarktintegration von (ehemaligen) Inhaftierten. Eine Begleitung durch eine Nachsorgestelle über die Entlassung hinaus ist möglich.