Ziel der Arbeitstherapie ist es, Fähigkeit für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. Ein wichtiger Gesichtspunkt ist die Förderung von persönlicher und sozialer Kompetenz (Fähigkeit zur Gruppenarbeit fördern, Belastbarkeit erhöhen, Arbeitsleistung steigern, Fertigkeiten erwerben).

Der Gefangene soll fähig werden, einen strukturierten Arbeitstag zu bewältigen. Außerdem soll das Sozialverhalten und die Teamfähigkeit geschult werden. Wichtig dabei ist, die Störung als solches zu erkennen, und ihr mit den Möglichkeiten, die eine arbeitstherapeutische Beschäftigung bietet, entgegenzuwirken. Durch gezieltes Arbeiten wird bereits Gelerntes verfestigt und neue Techniken beigebracht. Eine Vermittlung in einen anderen Arbeitsbetrieb innerhalb oder ausserhalb der JVA wird so bald wie möglich angestrebt. In Betracht kommen vor allem Gefangene, deren Leistungsfähigkeit in physischer oder psychischer Hinsicht derart reduziert ist, dass sie den allgemeinen Anforderungen nicht genügen können.
Zusätzlich wird noch Wert auf die Anwendung zwischenmenschlicher Grundanforderungen, wie körperliche Sauberkeit, Sauberkeit am Arbeitsplatz, arbeitsgerechte Kleidung, angemessene Umgangsformen mit Mitgefangenen und Vorgesetzen gelegt.

Die Arbeitstherapie in der Justizvollzugsanstalt Attendorn basiert zum Einen darauf, Gefangenen, die psychische, physische oder soziale Auffälligkeiten zeigen, mit dem Medium Arbeit Hilfestellung zur Aufarbeitung ihrer Probleme zu geben und sie zu befähigen, einen strukturierten Arbeitstag zu bewältigen. Darüber hinaus sollen bestehende Fähigkeiten und Kenntnisse gefördert und ausgebaut werden. Außerdem besteht für Gefangene die Möglichkeit zu einer Weiterbeschäftigung im Bereich der Arbeitstherapie unter ähnlichen Leistungsanforderungen wie denen der Wirtschaft geboten werden, sofern eine andere Beschäftigung innerhalb oder außerhalb der Justizvollzugsanstalt nicht möglich ist.