Nach Möglichkeit sollte der Strafantritt innerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen.
(Montags bis Donnerstags 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitags 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr).
Bitte beachten Sie, dass Sie gültige Ausweispapiere, sowie die Ladung zum Strafantritt bei sich führen sollten, um eine reibungslose Aufnahme zu gewährleisten.

Bitte bringen Sie zum Strafantritt nur das Nötigste mit. Auf der Rückseite der Ladung zum Strafantritt finden Sie weitere Informationen.

Sie müssen in Haft und haben eine Arbeitsstelle?

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Inhaftierung noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen oder selbständig tätig sein, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Arbeitsvertrag
- Gültige Ausweispapiere (bei Ausländern: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis)
- Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Bei Selbständigen: Gewerbeanmeldung und Auskunft in Steuersachen (Finanzamt)

Falls die Arbeitsstelle nur ungünstig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, kann auch die Genehmigung für die Nutzung eines eigenen PKW erteilt werden. Bringen Sie dann bitte Ihren gültigen Führerschein, den Fahrzeugschein des PKW, die Versicherungspolice plus Quittung über die Bezahlung sowie den Steuerbescheid plus Quittung mit.
Nach erfolgter Aufnahme legen Sie diese Unterlagen dem zuständigen Bediensteten für das freie Beschäftigungsverhältnis (FBV) vor. Alsdann wird der Arbeitseinsatz abschließend geprüft.

Bei weiteren Fragen zum Strafantritt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.