Nach § 29 StVollzG NRW sind Strafgefangene zur Arbeit verpflichtet.
Die Arbeit dient insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern.

Arbeitsplatz in den UnternehmerbetriebenQuelle: Pfarrer Rainer Feistauer, Evangelischer Seelsorger an der JVA Remscheid

Arbeitsbetriebe

Die unterschiedlichen Betriebe innerhalb der Anstalt
WerkhalleQuelle: Justizvollzugsanstalt Attendorn

Arbeitsverwaltung

Informationen zur Arbeit während der Haft